- Gesellschaftsform Eine deutsche GmbH ist meist ideal. Sie erfordert mindestens 25 000 € Stammkapital (davon 12 500 € bei Gründung einzuzahlen). Für größere Kapitalbedarfe ist eine AG ab 50 000 € möglich. Eine UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € kommt für sehr kleine Vorhaben infrage. Wichtig: Der Unternehmensgegenstand in der Satzung sollte ausdrücklich „Halten und Investieren in digitale Vermögenswerte (Bitcoin)“ erwähnen, um spätere Satzungsänderungen zu vermeiden. Die GmbH bietet begrenzte Haftung und ist in der Praxis der Standard für Krypto-Unternehmen.
- Keine spezielle „Krypto-Firmenform“ Deutschland kennt keine besondere Rechtsform für Krypto; man nutzt die üblichen Gesellschaftsformen (GmbH, AG usw.). Bitcoin kann als regulärer Vermögensgegenstand in der Bilanz geführt werden.
- Lizenzfrage Das Halten oder Handeln von Bitcoin für eigene Rechnung benötigt keine BaFin-Lizenz. Erst wenn Sie Dienste für Dritte anbieten (Handel, Verwahrung, Brokerage), greifen KWG & BaFin-Aufsicht.
- Kapitalbeschaffung Wer ausschließlich Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen verwendet, unterliegt nicht dem KAGB-Fondsrecht. Wird Fremdkapital von Anlegern eingesammelt, gelten ggf. MiFID / KAGB-Regeln.
Regulatorische Compliance (BaFin, AML/KYC)
- Krypto-Assets = Finanzinstrumente Seit 2020 sind Bitcoin & Co. im KWG als „Kryptowerte“ (Einheiten eines Kontos) definiert. Jeder Dienst für Dritte (Börse, Verwahrung, Brokerage) erfordert BaFin-Erlaubnis.
- Eigenschatzhaltung Eine reine Treasury-Gesellschaft, die nur für sich selbst Bitcoin kauft, verkauft und verwahrt, benötigt keine solche Erlaubnis.
- Geldwäscherecht GwG & die Kryptotransfer-VO treffen primär lizenzierte Dienstleister. Beim Handel über regulierte Börsen durchlaufen Sie deren KYC-Routinen; intern sollten Sie dennoch nachvollziehbare AML-Prozesse pflegen.
- EU-Regelwerk (MiCAR) Ab 2025 bringt MiCAR EU-weit neue Vorgaben für Börsen, Wallet-Anbieter und Stablecoins. Für reine Eigenbestände entstehen zunächst keine zusätzlichen Pflichten; gleichwohl frühzeitig beobachten.
- Publizität Bei einer börsennotierten AG müssen Bitcoin-Bestände in den Finanzberichten offengelegt werden. BaFin-Leitfäden zur Krypto-Berichterstattung sind empfehlenswert.
Steuerliche Implikationen
- Körperschaft- & Gewerbesteuer Gewinne aus Bitcoin-Transaktionen unterliegen ca. 30 % kombinierter Steuer (15 % KSt + Soli, 14–17 % GewSt je nach Kommune).
- Gewinnermittlung Veräußerungsgewinne = Verkaufserlös minus Anschaffungskosten; keine Ein-Jahres-Spekulationsfrist wie bei Privatpersonen. Verluste können andere Einkünfte ausgleichen (§ 8 KStG Verlustvortrag).
- Umsatzsteuer Kauf/Verkauf von Bitcoin gegen Euro ist gemäß EuGH-Rechtsprechung umsatzsteuerfrei; Börsengebühren bleiben reine Kosten.
- Mining/Staking Falls betrieben, sind erzielte Coins bei Zugang zum Marktwert zu versteuern; für eine Treasury-Strategie meist irrelevant.
Rechnungslegung & Buchführung
- HGB Bitcoin werden als immaterielles Anlagevermögen (langfristige Reserve) oder Vorräte (bei aktivem Trading) aktiviert – jeweils zu Anschaffungskosten in EUR.
- Anlagevermögen: dauerhafte Wertminderung → Abschreibung; Aufwertung nicht zulässig.
- Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip am Bilanzstichtag.
- IFRS Unter IAS 38 ebenfalls immateriell; Neubewertungsmodell theoretisch möglich, praktisch selten.
- Audit-Nachweise Wallet-Besitz muss nachweisbar sein (z. B. Signatur-Challenge). Halten Sie eine klare Dokumentation aller Transaktionen, Forks, Airdrops, Staking-Erträge.
Verwahrung & Sicherheits-Best Practices
- Multi-Signature & Cold Storage Mehrfach-Signaturen (2-von-3 oder 3-von-5) plus Offline-Hardware-Wallets in getrennten Tresoren sind Pflicht.
- BaFin-lizenzierte Custodians Anbieter wie BitGo Europe oder Tangany bieten Cold-Storage, Versicherung und geprüfte Verfahren.
- Versicherung Dritte-Verwahrer bieten Policen; bei Selbstverwahrung zählt strenge OpSec (Seed-Backups, 2FA, Schlüsselrotation).
- Schulungen Team vor Phishing & Social Engineering schützen, dedizierte Geräte nutzen, regelmäßige Recovery-Tests durchführen.
Banking & Fiat On/Off-Ramp
- Krypto-freundliche Banken Solarisbank (Berlin) kombiniert Euro-Konten & Börsen-API (Bitstamp). Andere Optionen: Bankhaus von der Heydt, BSDEX (Börse Stuttgart), oder SEBA/Sygnum (CH).
- Lizenzierte Börsen Kraken, Coinbase DE, Bitstamp, Bitpanda oder BSDEX unterstützen SEPA-Ein-/Auszahlungen für Unternehmen.
- Dokumentation Banken verlangen Herkunftsnachweise („Source of Funds“). Saubere Buchführung und Kaufbelege beschleunigen Freigaben.
- Stablecoins & MiCAR Zukünftige, regulierte EUR-Stablecoins können Liquidität erleichtern – unterliegen jedoch eigenen MiCAR-Regeln.
Buchhaltungs- / Reporting-Pflichten
- Transparente Belege Für jede Transaktion Anschaffungs-/Veräußerungswert, Datum, Menge, Wallet-Adresse erfassen.
- Jahresabschluss Unter HGB in Bilanz & Anhang offenlegen: Anzahl BTC, Bewertungsmethode, ggf. Wertminderungen.
- Wirtschaftsprüfung Abstimmung On-chain ↔ Buchführung; externe Bestätigungen (Proof-of-Keys) erleichtern das Testat.
Regulatorische Compliance (BaFin) – Kurzfassung
- BaFin-Lizenzpflicht nur bei Kundengeschäft (Custody, Exchange, Brokerage).
- Eigen-Treasury = lizenzfrei, dennoch AML-Best Practices beachten.
- MiCAR im Blick behalten (ab 2025), v. a. bei Stablecoins/Fundraising.
Best Practices für eine Bitcoin-Treasury
- 99 % Cold Storage, 1 % Hot-Wallet für Liquidität.
- Mehr-Augen-Prinzip Kein Einzelner kann allein transferieren.
- Versicherter Custodian Für große Beträge oder Publikums-AG ratsam.
- Regelmäßige Re-Keys & Audits Bei Personalwechsel oder Sicherheits-Events sofort Schlüssel erneuern.
- Klare Governance Treasury-Richtlinie (Kauf-/Verkaufs-Limits, Genehmigungsprozesse) schriftlich fixieren.
Banking und Fiat On/Off-Ramping (im Detail)
(siehe Abschnitt oben für zentrale Punkte)
Beispiele öffentlicher „Bitcoin-Treasury“-Unternehmen
| Unternehmen | Land | BTC-Bestand* | Besonderheit |
| The Blockchain Group | FR/DE | ≈ 1 471 BTC | Erste europäische „Bitcoin Treasury“-Strategie, Kapitalerhöhungen zum BTC-Kauf |
| Evertz Pharma GmbH | DE | > 100 BTC | Familienunternehmen, investiert laufende Gewinne in Bitcoin |
*Stand: Mai 2025; Werte schwanken mit Kurs.
Diese Beispiele zeigen: Mit sauberer Struktur, solider Buchführung und robuster Sicherheit kann auch ein deutsches Unternehmen fröhlich (!) Bitcoin in der Bilanz halten – und damit möglicherweise einen strategischen Vorsprung erzielen. 🚀
Quellen: Deutsche BaFin-Leitlinien, BMF-Schreiben, EuGH-Urteile, Fachbeiträge und Presseberichte, wie in den Zitaten angegeben.